Wie geht das mit der Umsatzsteuer?

Begriffserklärungen

Umsatzsteuer

Eine Abgabe an den Staat, der auf alle Eigentumsübergänge erhoben wird, für die etwas bezahlt wird. Wenn die Bezahlung nicht in Geld vereinbart / geleistet wird, wird die Bezahlung gemäß dem orstüblichen (Geld-)Preis zur Berechnung der Umsatzsteuer in Geld umgerechnet.

Die Umsatzsteuer wird vom Verkäufer auf den Objektpreis aufgeschlagen und an das Finanzamt abgeführt. Dazu sind nur Unternehmen berechtigt, nicht Privatpersonen.

Mehrwertsteuer

Die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden häufig synonym verwendet, wobei der steuerrechtlich korrekte Begriff "Umsatzsteuer" lautet. Die Mehrwertsteuer hat sich jedoch nicht nur als umgangssprachlicher Begriff etabliert, sondern wird auch häufig auf Belegen und Quittungen als "MwSt." ausgewiesen. Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich aber eigentlich von der Form der Besteuerung ab. Denn die Umsatzsteuer wird nach dem "Mehrwertprinzip" berechnet. Auch die Vorsteuer (siehe unten) ist eine Mehrwertsteuer.

Der Begriff Mehrwertsteuer leitet sich vom Mehrwertprinzip ab, das in Österreich seit 1968 gilt. Demnach zahlt jedes Unternehmen nur Umsatzsteuer auf den Mehrwert, den es durch den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung generiert (Differenz von Einkaufspreis und Verkaufspreis). Man spricht auch vom sogenannten Vorsteuerabzug.

Netto(preis) versus Brutto(preis)

Es gilt: Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis.

Vorsteuer

Die Vorsteuer ist das Komplementär zur Umsatzsteuer. Beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen müssen Unternehmen Vorsteuer bezahlen. Es handelt sich also um die Mehrwertsteuer, die einem Unternehmen auf Eingangsrechnungen (Ware oder Leistung kommt "herein"; Gegenteil: Ausgangsrechnung) von anderen Unternehmen in Rechnung gestellt wird.

Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer

Ob die Mehrwertsteuer als Vorsteuer oder als Umsatzsteuer betrachtet wird, ist von der Sichtweise abhängig. Aus Sicht des Unternehmens ist die Vorsteuer diejenige Steuer, die vom Lieferanten auf Eingangsrechnungen erhoben wurde. Die Umsatzsteuer erhebt das Unternehmen selbst auf Ausgangsrechnungen.

Vorsteuer: Verkehrssteuer auf Eingangsrechnungen (bei Einkauf)

Umsatzsteuer: Verkehrssteuer auf Ausgangsrechnungen (bei Verkauf)

Das bedeutet: Die Vorsteuer, die ein Unternehmen auf eingekaufte Produkte bezahlt, ist gleichzeitig auch Umsatzsteuer – nämlich aus Sicht des Verkäufers bzw Lieferanten. Der Steuersatz ist für das gleiche Produkt damit auch immer gleich, egal ob es sich um Vorsteuer oder Umsatzsteuer handelt.

In Österreich gilt der Regelsteuersatz von 20 %. Daneben gibt es bei bestimmten Warengruppen auch ermäßigte Steuersätze von 10 %, 13 % und auch einige wenige steuerbefreite Produkte.

Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug erlaubt Unternehmen, die zu zahlende Umsatzsteuer (aus Eingangsrechnungen) mit der Vorsteuer (aus Ausgangsrechnungen) zu verrechnen. Das heißt, sie dürfen die Vorsteuer auf erworbene Produkte oder Dienstleistungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung mit erhaltener Umsatzsteuer aus eigenen Verkäufen gegenrechnen, um die Zahllast zu verringern.

Umsatzsteuerpflicht

Umsatzsteuerpflichtig bedeutet, dass Unternehmen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer berechnen, also die Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangsrechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen müssen.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese auch vorsteuerabzugsberechtigt sind, also die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt geltend machen können.

Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

Kleinunternehmer können von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Das heißt, sie müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und daher auch nicht ans Finanzamt abführen. Das bedeutet aber auch, dass sie keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug haben.

Auch einige Berufsgruppen sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu gehören z. B. Ärzte und Versicherungsmakler.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer haben seit der Neuregelung 2020 eine Umsatzgrenze von 35.000 Euro (netto) jährlich einzuhalten. Die Umsatzgrenze darf einmal in fünf Jahren um maximal 15 % überschritten werden. Kleinunternehmer müssen von ihren Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Das bedeutet aber auch, dass sie keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug haben.

Einen ausführlichen Artikel dazu finden Sie hier.

Umsatzsteuervoranmeldung (UstVA)

Durch die Umsatzsteuervoranmeldung wird die Steuerschuld von Unternehmen in Teilzahlungen aufgeteilt. Dadurch ist die jährliche Steuerlast für Unternehmen nicht zu hoch. Gleichzeitig profitiert der Staat, indem er regelmäßigere Steuereinnahmen hat und weniger Zinsen bezahlen muss.

Mechanismus

Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen ertrags- und aufwandsneutral, für Privatkunden nicht.

Mechanismus Umsatzsteuervoranmeldung

Zusammenfassung

  • Mit der Umsatzsteuer wird der Austausch von Produkten und Dienstleitungen
    versteuert.
  • Die Umsatzsteuer beträgt in Österreich 20 % (Regelsteuersatz). Produkte und Leistungen für den Grundbedarf werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % versteuert.
  • Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die auf Eingangsrechnungen – also beim Einkauf von Produkten – ausgewiesen ist.
  • Grundsätzlich ist jedes Unternehmen umsatzsteuerpflichtig. Kleinunternehmer (Jahresumsatz ≤ 35.000 €) können davon befreit werden, sind dann aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Durch den Vorsteuerabzug können Unternehmen Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen, um dann nur den Differenzbetrag ans Finanzamt zu zahlen.
  • Unternehmen sind dazu verpflichtet, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen (pro Monat oder Quartal) zu machen.